Was ist das Mutterschaftsgeld?
Das sogenannte Mutterschaftsgeld erhalten Mütter während der Mutterschutzfrist welche bereits sechs Wochen vor der Geburt des Kindes beginnt und 8 Wochen nach der Kindsgeburt endet. Werdende Mütter die der gesetzlichen Krankenversicherung angehören erhalten ihr Mutterschaftsgeld von ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Privatkrankenversicherte Mütter müssen sich mit ihrem Antrag auf Mutterschaftsgeld an das zuständige Bundesversicherungsamt wenden. Die Grundlage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes bildet das Nettogehalt der werdenden Mutter welches aus einem Querschnitt der erhaltenen Nettogehälter der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz berechnet wird.