Kinderzuschlag

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    Was ist der Kinderzuschlag?

    Der sogenannte Kinderzuschlag wird als Sozialleistung zum Einkommen durch die Familienkasse gezahlt. Den Kinderzuschlag erhalten Eltern, die genügend Einkommen für sich verfügen, aber nicht ausreichend Einkommen um ihre Kinder zu versorgen.

    Die Höhe des Kinderzuschlages beträgt seit dem Jahr 2017 maximal 170 € im Jahr 2016 waren es 160 €.  Diese Zahlung unterliegt dem elterlichen Einkommen und bemisst sich anhand der Einkommensgrenzen.

    Die Grundvoraussetzung für den Erhalt des Kinderzuschlages ist das tatsächliche Erwerbseinkommen und nicht nur das ausschließlich Sozialleistung wie Hartz IV oder Sozialhilfe bezogen werden.

    Bedingung des Kinderzuschlages ist also, dass sich die Eltern in einem Arbeitsverhältnis befinden und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Somit soll der Kinderzuschlag erwerbstätige Eltern mit einem niedrigen Einkommen unterstützen und so für einen Ausgleich sorgen.