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Den Begriff Bausparvertrag dürfte so ziemlich jeder kennen, denn es handelt sich hier um das beliebteste Finanzprodukt in Deutschland. Beim Bausparvertrag handelt es sich immerhin um eine sichere traditionelle Kapitalanlage mit großer Flexibilität. Das Image, das es sich hier um ein altbackenes Finanzprodukt handelt, konnte der Bausparvertrag noch nicht ganz ablegen. Bausparer profitieren von den zahlreichen Vorteilen, die ihnen ein solcher Vertrag bringt. Auf der einen Seite eignet sich der Bausparvertrag für sicherheitsbewusste Anleger, die im Laufe der Jahre ein Eigenheim anstreben und auf der anderen Seite handelt es sich um ein Finanzprodukt für Unentschlossene, die noch nicht wissen, was ihnen die Zukunft bringt.

Sicher ist nur, dass jeder, den für sich passenden Bausparvertrag findet. Bausparer sollten auf der Suche nach einem Bausparvertrag aber nicht nur auf den Anbieter achten, sondern sich auch die Funktionsweise des Vertrages bewusst machen. Der Bausparvertrag wird in verschiedene Phasen unterteilt:

  1. Ansparphase
  2. Zuteilungsphase
  3. Darlehensphase

In der Ansparphase wird monatlich ein bestimmter Betrag eingezahlt. Sobald das Mindestsparguthaben erreicht ist, beginnt die Zuteilungsphase. Es handelt sich hierbei um den Übergang zur Darlehensphase, in der der Bausparer das Darlehen tilgt. Als Bausparer kann man nicht beliebig über das Darlehen oder das Guthaben verfügen, denn sowohl die Bewilligung als auch die Auszahlung des Darlehens unterliegen gewissen Kriterien.

Wann ist der Bausparvertrag zuteilungsreif?

Sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, erreicht der Bausparvertrag seine Zuteilungsreife. Der Bausparer kann nicht spontan entscheiden, was er mit dem angesparten Guthaben oder dem Darlehen machen möchte. Gerade Menschen, die in ein Eigenheim investieren wollen, stellen sich irgendwann die Frage, wann der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Dies liegt immer daran, was beim Abschluss des Vertrages festgelegt wurde. Bei der Zuteilung spielen folgende Punkte eine wichtige Rolle:

  • Mindestansparsumme
  • Mindestsparzeit
  • Bewertungszahl
  • Zuteilungsperiode

Auszahlung mit einer Mindestansparsumme

Das erste Kriterium für die Zuteilung ist das Erreichen einer bestimmten Mindestsumme, die dem Aufbau des Eigenkapitals dient. Je nach Tarif ändert sich die Höhe der Mindestansparsumme. Meist beträgt diese aber 40 – 50 % der vereinbarten Bausparsumme, welche sich aus angespartem Guthaben und Darlehen zusammensetzt. Wann die Mindestansparsumme erreicht ist, hängt von den monatlichen Einzahlungen ab. Je höher diese sind, umso früher erreicht der Bausparvertrag seine Zuteilungsreife. Damit man aber die vollständige Zuteilungsreife erlangt, genügt die Mindestansparsumme alleine nicht.

Bei der Zuteilung spielt die Laufzeit eine Rolle

Nach Erreichen der Ansparsumme ist die Laufzeit ein weiteres Kriterium für die Zuteilungsreife des Bausparvertrags. Eine Mindestsparzeit ist bei den meisten Verträgen festgelegt. Sie soll dafür sorgen, dass der Bausparvertrag nicht durch eine sofortige Einzahlung der Mindestansparsumme sofort zuteilungsreif wird. Je nach Bausparkasse und Tarif liegen die Laufzeiten zwischen 12 und 60 Monaten.

Wichtigster Faktor – die Bewertungszahl

Haben Bausparer die Laufzeit und die Mindestansparsumme erreicht, dann ist der Weg zur Zuteilung geebnet, aber noch nicht frei. Eins ehr wichtiger Faktor für die Zuteilungsreife ist die Bewertungszahl. Es handelt sich hier um eine bestimmte Zahl, die der Bausparvertrag zum Stichtag aufweisen muss, damit er zuteilungsreif wird. Wie hoch diese Zahl ist, hängt vom Tarif ab und kann jederzeit im Vertrag eingesehen werden. Die aktuelle Höhe der Bewertungszahl kann man im jährlichen Kontoauszug erkennen.

Durch die Bewertungszahl kann die Bausparkasse die Reihenfolge der Zuteilung entscheiden. Dazu kann man sagen, je höher die Bewertungszahl ist, umso vorrangiger wird der Bausparvertrag bei der Zuteilung behandelt. Im Laufe der Ansparphase wächst diese Bewertungszahl und je mehr man eingezahlt hat, umso höher fällt diese aus.

Es gibt für die Berechnung der Bewertungszahl keine einheitliche Formel. Jede Bausparkasse hat hier ihr eigenes System, in dem Punkte vergeben werden. Von Anbieter zu Anbieter ist die Berechnungsgrundlage verschieden und kann von den Kunden nicht eingesehen werden.

Zuteilungsperiode beachten

Die Zuteilung des Bausparvertrags ist von der Zuteilungsperiode abhängig. Alle Bausparverträge werden von den Bausparkassen regelmäßig bewertet. Dies geschieht zu einem festgesetzten Stichtag, bei dem auch die Zuteilungsreife festgestellt wird. Hat der eigene Bausparvertrag an diesem Stichtag die Bewertungszahl nicht erreicht, so muss der nächste Stichtag abgewartet werden. Kunden, die einen zuteilungsreifen Bausparvertrag haben, werden informiert und können dann entscheiden, wie sie weiterverfahren.

Zuteilungsreifer Bausparvertrag – Auszahlen oder weiter sparen?

Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hat er die Ansparphase hinter sich gelassen und kann nun eingesetzt werden. Für den Bausparer gibt es hier verschiedene Möglichkeiten. Der Bausparvertrag kann ausbezahlt werden oder man kann den Bausparvertrag nach der Zuteilung noch weiter nutzen. Diese fünf Optionen haben Bausparer:

  • Zuteilung annehmen und Bauspardarlehen auszahlen lassen
  • Zuteilung teilweise annehmen und die Bausparsumme schrittweise auszahlen lassen
  • Zuteilung verschieben und die Bausparsumme später in Anspruch nehmen
  • Zuteilung ablehnen und guthaben auszahlen lassen
  • Zuteilung ablehnen und weiter sparen

Zuteilung in Anspruch nehmen und das Darlehen nutzen

Die Grundidee eines Bausparvertrags ist es, dass der Kauf oder Bau eines Eigenheims ermöglicht wird. Hat man aus diesem Grund einen Bausparvertrag abgeschlossen, kann man nach der Zuteilung ein Bauspardarlehen beantragen, und wie es umgangssprachlich heißt, sich den Bausparvertrag auszahlen lassen. Dies bedeutet, dass man sich die gesamte Summe, also das Angesparte und das Darlehen überweisen lässt. Das Darlehen wird in der folgenden Zeit in regelmäßigen raten wieder getilgt.

Die zweite Möglichkeit – Auszahlung Schrittweise

Man kann die Bausparsumme auch schrittweise in Anspruch nehmen. Sobald der Bausparvertrag die Zuteilungsreife erreicht hat, muss man sich das Darlehen nicht sofort auszahlen lassen. Man kann auch erst das Angesparte verlangen und zu einem späteren Zeitpunkt auf das Darlehen zurückgreifen. Dies ist bei einem Bauprojekt sinnvoll, denn oftmals fallen pro Bauabschnitt Rechnungen an, die man dann bequem zahlen kann.

Die Zuteilung verschieben

Hat man noch kein passendes Grundstück oder Objekt gefunden, dann kann man den zuteilungsreifen Bausparvertrag auch verschieben und sich das Angesparte und das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlen lassen. Der Bausparvertrag kann in dieser Zeit weiter bespart werden.

Nur Bausparguthaben auszahlen lassen

Viele Bausparer nutzen den Bausparvertrag als Geldanlage und wollen kein Darlehen für ein Eigenheim in Anspruch nehmen. Bei Zuteilungsreife können sie sich dann das angesparte Guthaben inklusive der Zinsen auszahlen lassen. Einige Tarife bieten hier gar eine Prämie, wenn man auf das Darlehen verzichtet.

Weiter einzahlen

Es gibt eine weitere Möglichkeit für Bausparer. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, kann man sich auch entscheiden, dieser weiter zu besparen. Dies eignet sich besonders dann, wenn man noch unentschlossen ist und nicht weiß, was man mit dem Vertrag machen möchte. Vorteil hierbei ist, dass man bei weiteren Einzahlungen sein Guthaben erhöht, das zum gleichen Zinssatz verzinst wird.

Zuteilungsreifer Bausparvertrag – was tun, wenn es länger dauert?

Hat man den Bausparvertrag geschlossen im Hinblick darauf, dass man mit dem Darlehen ein Eigenheim kaufen oder bauen möchte, dann sehnt man sicherlich die Zuteilung herbei. Was kann man tun, wenn die Bewertungskennzahl noch nicht erreicht ist und der nächste Zuteilungstermin noch in weiter Ferne liegt? Meist hat man nur einen Möglichkeit – man muss warten. Man muss sich hier aber keine Sorgen machen, denn das Warten hat keinen negativen Einfluss auf den Bausparvertrag. Hat man den Mindestsparbetrag erreicht, gilt es zu prüfen, ob es Sinn macht den Bausparvertrag noch weiter zu besparen. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, das Eigenkapital weiter aufzubauen.

Die Zuteilung sinnvoll nutzen und planen

Die Zuteilung ist immer der Termin, an dem der Bausparvertrag zur Nutzung beansprucht werden kann. Nach der Zuteilung endet für einige Kunden der Bausparvertrag, da sie sich nur ihr Guthaben auszahlen lassen. Nimmt man dagegen ein Darlehen in Anspruch, geht der Bausparvertrag in die Darlehensphase. Es wird jetzt kein Guthaben mehr angespart, sondern wie bei einem normalen Kredit das Darlehen getilgt. Bis zur endgültigen Tilgung läuft der Bausparvertrag weiter.

Der Bausparvertrag ist immer flexibel und vielseitig zu verwenden. Weiß man beim Abschluss noch nicht, wie man den Bausparvertrag nutzen möchte, dann kann man dies bereits bei der Tarifwahl berücksichtigen und ein Angebot nutzen, das am besten zu den eigenen Wünschen passt. Um den richtigen Anbieter und den richtigen Tarif zu finden, kann ein Bausparvertrag Vergleich sehr hilfreich sein. Hat man das passende Angebot gefunden, dann kann man den Bausparvertrag direkt online beantragen.

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