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Die Wertermittlung, dient der Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes eine Immobilie) oder des Beleihungswertes des Objektes. Der Verkehrswert ist immer die stichtagsbezogene Ermittlung des Wertes, wohingegen der Beleihungswert der Immobilie die dauerhaften Eigenschaften und Ertragswerte angibt sowie die Wahrscheinlichkeiten des zu beleidigen Objektes über den Beleihungszeitraums ermittelt.
Der Beleihungswert ist daher tendenziell niedriger als der Verkehrswert der Immobilie.



