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4. Juli 2020 Redaktion 1 Min. Lesezeit

Abgeltungsteuer

Editorial aufbereitet, ruhiger geführt und optisch auf demselben Premium-Niveau wie die Frontpage.

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  • Wichtige Kontextinformationen stehen bereits im oberen Bereich.
  • Zusätzliche Einstiege und Interaktionen sind bewusst dezent gehalten.

Seit dem 01.01.2009 gilt die Abgeltungssteuer für Anleger, private Kapitalerträge werden dadurch pauschal besteuert.

Was sind Kapitalerträge?

  • Dividenden aus Aktien
  • Zinsen von Tagesgeldkonten
  • Kursgewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen oder ETFs

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Abgeltungsteuer) und eine eventuell anfallende Kirchensteuer. Der Steuersatz wird unabhängig von der Höhe des Einkommens als Quellensteuer direkt vom z.B. Online Broker abgezogen. Kapitaleinkünfte unterhalb des so genannten Sparer-Pauschbetrages von 801 Euro jährlich bleiben steuerfrei.