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Aktuell liegen die Leitzinsen sehr niedrig. Größere Finanzierungen, bspw. für den Hausbau, gewinnen somit an Attraktivität. Dennoch übersteigen die Laufzeiten der Darlehen meistens die Zinsbindungsfrist. Wenn Sie sich keine finanziellen Sorgen machen wollen, raten wir Ihnen ein Forward-Darlehen abzuschließen.

Ob dieses für Sie sinnvoll ist und wie es funktioniert, erklären wir mit den nächsten Zeilen.

Wissenswertes zum Forward-Darlehen:

  • Das Forward-Darlehen wird für eine Anschlussfinanzierung vertraglich festgehalten.
  • Somit lassen sich niedrige Zinsen von heute für die Zukunft sichern.
  • Der Zinssatz liegt etwas über dem aktuellen Niveau, weil die Bank einen Aufschlag berechnet.
  • Ein vereinbartes Forward-Darlehen muss abgenommen werden. Ganz gleich ob sich Ihre Wünsche und Lebensumstände geändert haben sollten.
  • Sollten sich die Leitzinsen im Fall befinden, loht ein Forward-Darlehen nicht.

Funktionsweise eines Forward-Darlehens

In der Regel steht das Forward-Darlehen mit einer laufenden Finanzierung im Zusammenhang. Wer bis zum Stichtag der Zinsbindungsfrist wartet, macht sich von seiner Bank bzw. dem dann vorherrschenden Zinsniveau abhängig.

Wir alle hätten gern die treffsichere Glaskugel, welche uns die Zukunft vorhersagt. Weil diese uns aber niemand bieten kann, stellt das Forward-Darlehen ggf. die beste Lösung für Sie dar.

Sie vereinbaren am heutigen Tage ein Darlehen in Anspruch zu nehmen, welches erst zum festgelegten Datum ausbezahlt wird. Erst dann beginnt für Sie die Tilgung. Im Vertrag ist dabei auch bereits der zu zahlende Zinssatz festgelegt.

Wenn Sie finanzielle Sicherheit lieben, lässt sich mit einem Forward-Darlehen sehr angenehm planen. Es gilt jedoch Ihre individuelle Situation zu beachten.

Zwei Fallbeispiele

Um es an praktischen Beispielen besser nachvollziehen zu können, haben wir Ihnen hier zwei Konstellationen für ein Forward-Darlehen mitgebracht.

  • Üblicher Weise besteht eine Baufinanzierung und am Ende der Zinsbindungsfrist wird das Darlehen nicht vollständig getilgt sein. Hier kommt das Forward-Darlehen ins Spiel. Dessen Summe ist so hoch, dass die Restsumme der Baufinanzierung damit abgedeckt ist. Dies können Sie mit der finanzierenden Bank oder einem anderen Institut aushandeln. Wichtig ist dabei nur die Umschreibung im Grundbuch.
  • Ihre Bank hat Ihnen ein Grundstück verkauft, für das bereits eine Finanzierung läuft. Der Kredit wird seit einigen Monaten getilgt und nun wollen Sie die Hausbaufinanzierung bei einer anderen Bank abschließen. Dadurch laufen zwei Zinsbindungen mit unterschiedlichen Fristen. Über das Grundstück wird vermutlich früher neu verhandelt. Mit dem Forward-Darlehen können Sie der Hausbank bereits zusichern, die Restschuld über diese ablaufen zu lassen. Dadurch ist dieser eher gewillt, Ihnen die Baufinanzierung zu gewähren.

Grundsätzlich können Sie Forward-Darlehen zu jeder Zeit abschließen. Dabei muss nicht einmal der Finanzierungsgrund gegenüber der Bank angegeben werden. Sollte es sich allerdings nur um kleine Beträge handeln, bspw. für den Möbelkauf oder einen schönen Urlaub, lohnt sich das Forward-Darlehen nicht. Es ist für große Summen gedacht, welche in der Zukunft verfügbar sein sollen, aber zum aktuellen Zinssatz.

Vorteile & Nachteile vom Forward-Darlehen:

Pro:Contra:
– Zinsen für einen Zeitraum in einigen Jahren sichern

– Finanzielle Planungssicherheit

– Aktuelles Tief der Leitzinsen optimal ausnutzen

– Hilfreich bei größeren Finanzierungsvorhaben mit Zinsbindungsfrist

– Sie zahlen einen Zinsaufschlag, damit die Bank trotzdem gut an Ihnen verdient

– Sie spekulieren auf steigende Zinssätze, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen

– Abgeschlossene Forward-Darlehen sind nicht kündbar

Anders ausgedrückt, handelt es sich beim Forward-Darlehen um eine „Zinswette“. Sie hoffen darauf, dass das Zinsniveau steigt. Nur dann würde ein realer Gewinn entstehen, weil tagesaktuelle Finanzierungen zum festgelegten Zeitpunkt teurer wären.

Ein Forward-Darlehen beantragen

  1. Informieren Sie sich zunächst bei Ihrer Bank oder in den Unterlagen, wann die Zinsbindung für die abgeschlossene Finanzierung endet. Notieren Sie dazu den Restbetrag, welcher zu diesem Datum noch bestehen wird.
  2. Mit diesen beiden Kennzahlen können Sie nun Angebote von verschiedenen Banken einholen. Vergleichen Sie die Konditionen (auch hinsichtlich einer möglichen Sondertilgung).
  3. Behalten Sie das aktuelle Leitzinsniveau sowie die wirtschaftliche Entwicklung im Blick. Beim Forward-Darlehen spekulieren Sie auf steigende Zinsen, gegen die Ihr Vorhaben schon heute abgesichert werden soll.
  4. Nehmen Sie das beste Angebot wahr, sofern sich die Zinssituation als für Sie günstig herausgestellt hat.
  5. Alle weiteren Schritte (Antrag, Selbstauskunft und Bonitätsnachweis) wird Ihnen die Bank zukommen lassen.

Kosten für das Forward-Darlehen

In erster Linie zahlen Sie einen Zinsaufschlag. Damit ändert sich die Summe des Forward-Darlehens nicht, jedoch der insgesamt zu tilgende Betrag. Ein Angebot ohne Aufschlag werden Sie nur äußerst selten finden. Immerhin wollen sich die Banken ein Stück weit absichern. Nämlich für den Fall, dass Ihre Wette auf steigende Zinsen eintrifft. Dann muss Ihnen die Bank trotzdem den besseren Zinssatz gewähren. Mit dem Aufschlag schafft sich das Institut einen Puffer.

Ob weitere Kosten entstehen, bspw. für den Vertragsabschluss, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Achten Sie daher auf alle Details und Konditionen. Bei Unklarheiten immer vor der Unterzeichnung nachfragen!

Das Forward-Darlehen kündigen

Sollten Sie nach Vertragsabschluss ein noch besseres Angebot gefunden haben, heißt es schnell sein. Ab Ihrer Unterschrift läuft die 14-tägige Widerrufsfrist.

Grundsätzlich gilt es den unterschriebenen Vertrag einzuhalten. Ihre Bank wird nur im Fall eines Hausverkaufs der vorzeitigen Kündigung des Forward-Darlehens zustimmen. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet! Allerdings darf sie in diesem Fall eine Nichtabnahmeentschädigung bzw. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Sollte die Zinswette nicht zu Ihren Gunsten aufgegangen sein, ist dies kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Ausnahme gibt es aber doch, welche der Gesetzgeber vorsieht. Für diesen endet die Zinsbindungsfrist nämlich nach spätestens zehn Jahren (§ 489 BGB). Dann dürfen Sie das Forward-Darlehen kostenfrei kündigen. Die bestehende Restschuld zahlen Sie entweder in bar oder tilgen diese durch eine neue, günstigere Finanzierung.

Fazit zum Forward-Darlehen

Dank dieser Finanzierungsart ist es Ihnen möglich, die Zinsen von heute für einen Zeitpunkt in der Zukunft zu sichern. Oftmals stellt das Forward-Darlehen die bessere Alternative zum Bausparen dar. In gewissen Konstellationen können Sie aber auch mit einem Bausparer ergänzen. Deshalb ist eine individuelle Beratung unabdingbar.

Holen Sie sich im Vorfeld mehrere Angebote ein, um unabhängig vergleichen zu können. Ggf. können Sie die Berechnungen gegeneinander ausspielen. Dadurch lässt sich der Zinssatz manchmal noch weiter senken. Wichtig wären auch Konstellationen mit unterschiedlichen Zinsbindungsfristen (5, 10, 15 und 20 Jahre).

Auch gilt es Ihre individuelle Situation zu berücksichtigen. Sind Sondertilgungen eingeplant? Wollen Sie nach einigen Jahren die Restschuld auf einen Schlag begleichen? Ein Forward-Darlehen sollte gut durchdacht sein, weil Sie sich heute schon daran binden.

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