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Es kann immer wieder vorkommen, dass man mit seinem Bausparvertrag unzufrieden ist und diesen kündigen möchte. Oder es passiert, dass eine Kündigung seitens der Bausparkasse ins Haus flattert. In beiden Fällen wird der Bausparvertrag frühzeitig beendet. Jeder Bausparvertrag sollte in einem solchen Fall unter den verschiedenen Aspekten betrachtet werden, denn aufgrund der Struktur eines solchen Vertrages gibt es bei der Kündigung Sonderregelungen.

Die Phasen bei der Kündigung berücksichtigen

Möchte ein Bausparer seinen Bausparvertrag kündigen, dann gibt es die verschiedenen Herangehensweisen, und zwar je nachdem in welcher Phase sich der Bausparvertrag befindet. Der Bausparvertrag teilt sich in drei Phasen auf:

  1. Ansparphase
  2. Zuteilungsphase
  3. Darlehensphase

Im Prinzip handelt es sich bei einem Bausparvertrag um die Kombination mehrerer Finanzprodukte, wobei sich spezielle Regelungen für die Kündigung in den einzelnen Phasen ergeben. Nachfolgend die Kündigungsregeln in den einzelnen Phasen des Bausparvertrags.

Kündigen in der Ansparphase

In der Ansparphase wird Geld auf ein Konto eingezahlt und angespart. Dieses Geld wird natürlich verzinst. Möchte man den Bausparvertrag in der Ansparphase noch bevor die Mindestsparsumme erreicht ist kündigen, dann ist dies ohne Probleme möglich. Es genügt hierbei ein Kündigungsschreiben und das Einhalten der Kündigungsfrist, welche normalerweise 3 Monate beträgt. Es sollte aber immer ein Blick in den Vertrag geworfen werden. Ist die Kündigung erfolgt, erhält der Bausparer das angesparte Geld inklusive der Zinsen.

Die Abschlussgebühr wird allerdings nicht zurückgezahlt. Es entfällt auch der Anspruch auf das Bauspardarlehen. Ebenfalls verfällt der Anspruch auf Prämien, die an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden sind. Dazu gehört die Wohnungsbauprämie.

Kündigung in der Zuteilungsphase

Möchte man die Kündigung des Bausparvertrages umgehen, dann wartet man bis zur Zuteilungsphase, denn dann kann der Bausparvertrag ohne Kündigung aufgelöst werden. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, kann der Bausparer entscheiden, wie er weiter mit dem Bausparvertrag verfahren möchte. Er hat dann mehrere Möglichkeiten. So kann er sich also das Guthaben inklusive der Zinsen auszahlen lassen. Bei einigen Tarifen bekommt man für dies Entscheidung noch eine Bonuszahlung. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, bekommt man von der Bausparkasse ein entsprechendes Schreiben, auf dem man seinen Wunsch nur noch ankreuzen muss.

Kündigung in der Darlehensphase

Wer sich nach der Zuteilung für das Bauspardarlehen entschieden hat, kann den Bausparvertrag ebenfalls kündigen. Das Darlehen muss während der Laufzeit an die Bausparkasse zurückgezahlt werden, dies heißt, dass offene Forderungen auf jeden Fall beglichen werden müssen. Es sind aber jederzeit Sondertilgungen möglich, sodass man die komplette Schuld in einer Summe begleichen kann. Kann man das benötigte Geld für das Darlehen nicht selbst aufbringen, dann kann man auch eine Umschuldung in Betracht ziehen. Eine Bank wird dann die entsprechende Summe an die Bausparkasse zahlen und somit ist das Bauspardarlehen komplett zurückgezahlt.

Geringe Kosten bei der Kündigung des Bausparvertrags

Die Kosten bei der Kündigung eines Bausparvertrages sind in allen Phasen gering, denn üblicherweise wird der größte Kostenfaktor bei einer Kündigung, die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Bausparvertrag nicht erhoben. Ein Verlustfaktor sind aber entgangene Prämien, die bei vorzeitiger Kündigung verloren gehen. Da die Verluste vom Zeitpunkt der Kündigung und der Art des Tarifs abhängig sind, sollte man sich im Vorfeld erkundigen.

Bausparkasse kündigt Bausparvertrag

Als Grund für eine Kündigung des Bausparvertrages geben Bausparkasse die aktuelle Zinslage an. Zinsen für Kredite und Sparanlagen sind seit langer Zeit auf einem Dauertief, was sich bei den Finanzinstituten bemerkbar macht. Bausparkassen sind darauf angewiesen, eine gewisse Rendite zu machen, damit sie gewinnbringend arbeiten können. Dem geringen Zinseinkommen stehen aber die enorm hohen Zinsen aus den alten Verträgen gegenüber. Mit Zinssätzen von 4 % gibt es aktuell kaum eine Sparanlage, die mehr bringt. Bausparer lassen ihre alten Verträge ruhen oder besparen diese weiter, um in den Genuss der hohen Zinsen zu kommen. Bausparkassen haben dadurch ein Ungleichgewicht bei den Zinseinnahmen und den Zinsausgaben.

Nicht alle Alt-Verträge betroffen

Bausparkassen können aber nicht wahllos alle Alt-Verträge kündigen. Auch haben sie nicht immer das Recht dazu. Bei Kündigungen der jüngeren Vergangenheit ging es in erster Linie um zwei Arten von Alt-Verträgen. Voll besparte BausparverträgeIn einer ersten Welle wurden von den Bausparkassen voll besparte Bausparverträge gekündigt. Dies bedeutet die Bausparsumme war voll angespart und ein Teil der Summe hätte als Darlehen vergeben werden können. Bausparer nutzten diese Verträge aber als Geldanlage. Die Begründung der Bausparkasse für die Kündigung in solch einem Fall ist einfach. Der Sinn des Bausparvertrags ist die Aufnahme eines Darlehens zum Erwerb eines Eigenheims. Wird das Geld aber weiter angespart, dann ist der Zweck des Bausparvertrags hinfällig.

Zuteilungsreife Bausparverträge

In der zweiten Welle wurden alle Bausparverträge gekündigt, die seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif sind und bisher noch kein Darlehen in Anspruch genommen wurde. Ob diese Kündigungen rechtlich abgesichert sind, ist noch offen.

Wehren nach der Kündigung eines Bausparvertrages

Wenn der eigene Bausparvertrag von der Kündigung betroffen ist, kommt es immer noch auf den Status des Bausparvertrages an. Ist der Bausparvertrag voll bespart, dann hatte die Bausparkasse das Recht den Vertrag zu kündigen. Anders sieht es bei zuteilungsreifen aber nicht voll besparten Bausparverträgen aus. Hier steht noch eine gerichtliche Entscheidung aus und man sollte Widerspruch zur Kündigung einlegen. Bei dem Widerspruch sollte man aber bedenken, dass noch Anwalts- und Gerichtskosten auf den Bausparer zukommen können. Ist man nicht Rechtschutz versichert, dann muss man diese Kosten selbst tragen. In jedem Fall sollte man einen Fachanwalt um Rat fragen, ob eine Chance auf den Widerspruch besteht.

Alternativen zur Kündigung – der Tarifwechsel

Bausparkassen haben aber statt der Kündigung des Bausparvertrages noch eine andere Taktik. Sie bieten Wechselangebote an. Kundenbetreuer raten den bestehenden Vertrag in einen vermeintlich besseren umzuwandeln. Solch ein Angebot muss man nicht annehmen. Dem Bausparer steht es frei, auch am alten Vertrag festzuhalten. Das Wechselangebot sollte in jedem Fall genau geprüft werden.

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