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Viele Betriebe schließen konkludent mit Ihren Arbeitnehmern eine Direktversicherung ab auch bekannt als betriebliche Altersvorsorge. Mit der betrieblichen Altersvorsorge soll dem Arbeitnehmer eine Altersvorsorge zugutekommen.

In den meisten Fällen schließt der Betrieb eine Risikolebensversicherung zusammen mit dem Arbeitnehmer ab bei der eine vorzeitige Auszahlung (Verwertungsverbot) der Direktversicherung ausgeschlossen ist.

Bei den Direktversicherungen zahlt der Betrieb die Beiträge, vollumfänglich oder einen Teil und die Leistung kommt dem Versicherungsnehmer zugute. Die gezahlten Beiträge der Direktversicherungen sind von der Steuerberechnung und den Sozialversicherungsbeiträgen ausgenommen

Sobald der Versicherungsnehmer das Renteneintrittsalter erreicht hat kann er selber entscheiden ob er eine einmalige Auszahlung der Versicherungssumme haben möchte würde lieber eine lebenslange Rente in Anspruch nimmt.

Kündigung der Direktversicherung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann die Direktversicherung nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers kündigen da selbige zum Gehalt gehört.

Und hier kommen wir zur Problematik der Direktversicherungen. Sollte das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden, so kann der Arbeitnehmer nicht die Auszahlung des Rückkaufswertes von der Versicherungsgesellschaft einfordern. Löst eine der beiden Parteien sprich Arbeitnehmer oder Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auf so wandelt sich die einstige Direktversicherung in eine prämienfreie Versicherung um. Möchte man dann diese prämienfreie Versicherung nicht mehr nutzen so müsste man diese beitragsfrei stellen.

Die schon eingezahlten Beträge bleiben bis zum Ende der Laufzeit der Versicherung bestehen und werden nach Ablauf der Versicherungszeit ausschließlich an den ehemaligen Arbeitnehmer ausgezahlt.

Kündigen der Direktversicherung durch den Arbeitnehmer

Die meisten Arbeitnehmer werden heutzutage nicht mehr lebenslang in einer einzigen Firma beschäftigt sein.  So stellt sich die Frage wie das mit der Kündigung der Direktversicherung aussieht.

Viele wollen auch einfach Ihre Direktversicherung sprich Risikolebensversicherung kündigen um an die ersparten Beträge zu kommen. Da hier der Betrieb der Versicherungsnehmer ist kann nur selbiger auch über die Kündigungen entscheiden.

Laut Bundesgerichtshof ist die wirksamer Abfindungsvereinbarung zwischen den beiden Parteien entscheidend. Eine solche Abfindungsvereinbarung ist nur dann statthaft, wenn eine wirtschaftliche Notlage vorliegt.

Direktversicherungen haben immer eine Unkündbarkeits-Klausel durch die die steuerlichen Vorteil begründet werden, so kann eine Direktversicherung nicht vor dem 60 Lebensjahr gekündigt werden. Grundlage dafür ist eine sog. Verfügungsbeschränkungen. (Verfügungsbeschränkung in § 2 Abs. 2 BetrAVG).

Sollte man die Beiträge nicht mehr zahlen wollen, so kann man die Police auch beitragsfrei stellen.  Bedenken Sie, dass ein Verkauf ein Verpfänden oder ein Beleihen dieser Policenform ausgeschlossen ist.

Eingezahlte Beiträge sind steuerfrei, deshalb müssen die Arbeitnehmer im späten Alter die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge auf die Erträge zahlen. In der Regel ergibt sich aber auch hier ein leichter Steuervorteil da im Renteneintritt meist die Steuern niedriger zu entrichten sind als während der Arbeitszeit.

Sollte man eine Direktversicherung kündigen?

Viele Arbeitnehmer wollen ihre Direktversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kündigen. Sie sollten an dieser Stelle immer überlegen eine Direktversicherung zu kündigen da der Rückkaufswert nicht ausgezahlt werden kann.

Sollte man die Direktversicherung auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb beibehalten wollen, so kann man die Direktversicherung beitragsfrei stellen und kommt dann an die Zahlung nach Ablauf der Versicherungszeit.

Eine andere Alternative zur Kündigung der Direktversicherung sprich zur Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge wäre die Umwandlung der Direktversicherung, hier kann man auch privat weitere Einzahlungen tätigen. Zu beachten ist allerdings das dann die Steuerfreiheit der Direktversicherung wegfällt und diese Policenform dadurch erheblich unattraktiver wird.

Ein Verkauf der Direktversicherung ist nur möglich für den Teil der Beiträge den Sie selber eingezahlt haben, da diese nicht geschützt sind.

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