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Durch diverse Quellen werden Bausparverträge gefördert. Durch staatliche Förderungen unterstützt zum Beispiel die Regierung das Bausparen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden im Rahmen des Wiederaufbaus einige Maßnahmen von der Regierung ins Leben gerufen, welche den privaten Wohnungsbau bzw. den Aufbau von Vermögen fördern sollten. Die meisten haben heute noch Bestand und wurden lediglich an die Veränderungen der letzten Jahre angepasst. Vom Arbeitgeber erhält man neben der staatlichen Bausparförderung zum Bausparvertrag auch Zulagen, die man mit anderen Subventionen kombinieren kann.

Nachfolgend ein Überblick über Bausparvertrag Förderung

Staatliche Förderungen – das Bausparen wird subventioniert

Das Bausparen wird vom Staat mit mehreren Förderungen unterstützt. Ziel ist es hier, dass auch einkommensschwache Personen sich den Traum vom Eigenheim erfüllen können. Dieser Anspruch wurde schon in der alten BRD festgelegt und ist bis heute erhalten geblieben. Es gibt drei Möglichkeiten beim Bausparvertrag eine staatliche Förderung zu erhalten.

Die Wohnungsbauprämie

Eine staatliche Förderung wird direkt mit dem Bausparen verbunden. Es handelt sich hier um die Wohnungsbauprämie. Wie der Name schon sagt, ist diese Prämie an den Bau einer Wohnung gebunden. Es gibt hier aber eine Ausnahme: Jugendliche und Erwachsene unter 25 Jahren können die Prämie frei nutzen.

Die Arbeitnehmersparzulage

Bezieht man vermögenswirksame Leistungen, dann hat man ein Anrecht auf die Arbeitnehmersparzulage. Diese wird vom Staat als zusätzlicher Bonus auf die Sparleistungen des Arbeitnehmers gezahlt. Die Arbeitnehmersparzulage ist hierbei nicht an das Bausparen gebunden, sondern vielmehr an den Erhalt der vermögenswirksamen Leistungen. Fließen diese in einen Bausparvertrag, dann fließt auch die Arbeitnehmersparzulage in das Guthaben des Bauherren.

Wohn-Riester – die Eigenheimrente

Eine selbst genutzte Immobilie dient als Teil eines Vermögens. Dies gilt natürlich auch noch im Alter. Aus diesem Grund kann man die Riesterförderung für das Eigenheim nutzen. Sie wird auch Wohn-Riester genannt und kann mit dem Bausparvertrag kombiniert werden. Die meisten Bausparkassen bieten derzeit spezielle Tarife mit einer Ausrichtung auf die Altersvorsorge an.

Bausparvertrag Förderung durch den Arbeitgeber

Bürger werden nicht nur vom Staat beim Vermögensaufbau unterstützt, sondern auch der Arbeitgeber kann seinen Beitrag leisten.

Vermögenswirksame Leistungen

Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit seinen Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen auszuzahlen. Diese werden zusätzlich zum Gehalt gezahlt, sind aber in der Verwendung gebunden. Sie müssen den privaten Vermögensaufbau fördern und dementsprechend angelegt werden. Eine Möglichkeit stellt hier der Bausparvertrag dar. Je nachdem wie die Leistungen angelegt werden, werden zusätzlich für das Bausparen noch staatliche Prämien in Form der Arbeitnehmersparzulage gezahlt.

Die Kombinationen mit anderen Förderungen: KfW und Bausparvertrag

Nach Art des Bauprojektes kann der Bausparvertrag auch mit anderen subventionierten Produkten kombiniert werden. Die KfW unterstützt hierbei energetisches Bauen und Modernisieren. Wer also sein neues Haus energieeffizient bauen oder sein altes energieeffizient umbauen möchte, der sollte die KfW mit einbeziehen. Durch die Kombination Bausparvertrag und KfW-Förderung kann das Eigenheim noch günstiger finanziert werden.

Die maximale Förderung sichern

Zumeist sind die Förderungen voneinander abhängig. Mit nur einem Bausparvertrag kann man gleich mehrere Förderungen in Anspruch nehmen. Je nach dem wie man diese kombiniert, müssen einige Punkte beachtet werden. Die Einzahlungen der vermögenswirksamen Leistungen zählen nicht als Sparbeitrag, den man für den Erhalt der Wohnungsbauprämie benötigt. Dazu muss extra Geld eingezahlt werden. Achtet man auf solche Details, dann kann man die maximale Förderung erhalten.

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