Schutzgebühr

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    Die sogenannte Schutzgebühr ist das Honorar, welches für eine Wertermittlung einer Immobilie anfällt. Die Schutzgebühr richtet sich nach der Ermittlung des Beleihungswertes und der Darlehenshöhe das Objekt ist.

    Die entstehenden Kosten durch eine Schätzung trägt immer der Kreditnehmer sie werden in der Regel bei der Auszahlung einbehalten.