Aktien

    Aktien

    Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft wird festgelegt, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird. Die Aktien können als effektive Stücke gedruckt und an Aktionäre herausgegeben werden oder sie werden in einem Aktienbuch verbrieft. Die Ausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission. Bei Kapitalerhöhungen sind weitere Emissionen möglich.

    Aktien an einem Unternehmen können als Nennwert -oder Stückaktien verbrieft sein. Bei Nennwertaktien entspricht der Nennwert der Aktie (z.b. 1.000 EUR) dem Anteil am Grundkapital einer Gesellschaft. Dies ist von grosser Wichtigkeit, da das Grundkapital nicht zwingend zu gleichen Teilen über die Aktien verteilt werden muss. Ein Grundkapital von 1.000.000 EUR könnte somit z.B in 1.000 Aktien a` 500 EUR, 2.000 Aktien a` 100 EUR und 6.000 Aktien a` 50 EUR aufgeteilt werden.

    Nennwertlose Aktien (Quotenaktien oder Stückaktien) haben keinen festgelegten Nennwert. Sie entsprechen vielmehr ihrem Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Bei z.B. 10.000 Aktien und einem Grundkapital von 1.000.000 Euro läge der Anteil bei 1/10.0000 oder 0,01% des Grundkapitals und somit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert der Aktie wäre in diesem Fall 100 Euro [ 10.000 Aktien x 100 EUR = 1.000.000 EUR ]

    Der Buchwert eines Unternehmens entspricht der Höhe des Eigenkapitals. Der Buchwert einer Aktie errechnet sich somit : Eigenkapital des Unternehmens : Anzahl der Aktien = Buchwert der Aktie.

    Der Börsenwert eines Unternehmens errechnet sich nach der Formel: Anzahl der Aktien x Börsenkurs = Börsenwert.

    Die verschiedenen Aktienarten im Detail

    Das Aktienrecht ist die Bezeichnung für Gesetze, die sowohl den Aufbau einer Aktiengesellschaft als auch den Umgang mit ausgegebenen Aktienanteilen definieren und regeln. Das moderne Aktienrecht überlässt es der Aktiengesellschaft, alle Aktionäre gleich zu behandeln (Einheitsaktie) oder an Aktionäre unterschiedliche Arten von Aktien auszugeben.

    Unterscheidung nach Stimmrecht

    • Stammaktien oder Vorzugsaktien (in der Schweiz Partizipationsscheine)

    Unterscheidung nach Übertragbarkeit

    • Inhaberaktien (Die übliche Form einer Aktie, die auf den jeweiligen Inhaber lautet und leicht übertragen werden kann)
    • Namensaktien (Aktien, bei denen der Aktionär namentlich im Unternehmensbuch verzeichnet ist)
    • Vinkulierte Namensaktien (Namensaktien, die nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden dürfen)

    Unterscheidung nach Zeitpunkt der Emission

    • Junge Aktien und alte Aktien

    Unterscheidung nach Unternehmensanteil

    • Nennbetragsaktien (Nennwertaktien)
    • Stückaktien als nennwertlose Aktien (bzw. Quotenaktien als echte nennwertlose Aktien)

    Emission / Neuemission von Aktien

    Als Emission wird die Ausgabe von neuen Aktien bezeichnet. Die aktienausgebende Gesellschaft wird daher auch Emittent genannt. Die Ausgabe neuer Aktien ist bei folgenden Szenarien möglich:

    • Bei Neugründung einer Aktiengesellschaft
    • Bei der Umwandlung einer Gesellschaft anderer Rechtsform in eine Aktiengesellschaft
    • Bei der Ausgabe neuer junger Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer vorhandenen Aktiengesellschaft
    • Bei einem Aktien-Split (manchmal auch als Gratisaktien bezeichnet)