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Sicherheit bei der Geldanlage

Sicherheit

Die Sicherheit bei der Geldanlage an der Börse ist für Privatanleger ein sehr wichtiger Punkt. Diese Sicherheit wird über die Einlagensicherung realisiert. Aktien gehören beim Broker zum sogenannten Sondervermögen, es wird also nicht der Insolvenzmasse zugerechnet. Bareinlagen werden von der Einlagensicherung auf europäischer Eben bis zu einer Höhe von 100.000 € pro Kunde und Bank gesichert.

In Zeiten der Finanzkrise sorgen sich viele Anleger um ihre Ersparnisse. In allzu guter Erinnerung ist den meisten Menschen noch der Zusammenbruch der amerikanischen Bank Lehman Brothers. Auch in Deutschland konnte eine Pleite der Hypo Real Estate Bank nur durch ein Eingreifen des Staates im letzten Moment abgewendet werden. Die Sparer fragen sich, was mit ihrem angelegten Geld passieren würde, wenn auch ihre Bank den Weg in die Insolvenz antreten müsste. In diesem Zusammenhang kommt der Einlagensicherung große Bedeutung zu.

So funktioniert die Einlagensicherung

Was aber versteht man unter Einlagensicherung? Grundsätzlich versteht man darunter, dass sobald eine Bank ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden nicht mehr nachkommen kann, die Verpflichtungen von einem Dritten übernommen und beglichen werden.

Die Einlagensicherung dient also dazu, im Falle einer Bankenpleite die Kunden dieser Bank für ihre Ausfälle zu entschädigen. Nicht in den Bereich der Einlagensicherung fallen Schäden, die aufgrund einer fehlerhaften Beratung des Bankkunden durch den Bankmitarbeiter entstanden sind. Das System der Einlagensicherung in Deutschland geht zurück bis ins Jahr 1937. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Kreditgenossenschaftliche Garantiefonds des deutschen Genossenschaftsverbandes ins Leben gerufen.

Im Jahr 1966 folgte dann die erste bundesweite Sicherungseinrichtung für private Banken. Als im Jahre 1974 die Herstatt-Bank Insolvenz anmelden musste, war dies die bislang größte Bankenpleite in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der Zusammenbruch der Kölner Privatbank führte schließlich zu einer umfassenden Erweiterung des Sicherungssystems der deutschen Banken.

Aktuelle Regelungen nach der Finanzkrise 2009

Die letzte Anpassung der Einlagensicherung geschah im Juli 2009 durch die Erweiterung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Das primäre Ziel der Einlagensicherung besteht darin, das Vertrauen der Anleger in ein funktionierendes Bankensystem zu stützen, indem sie den Verlust der Ersparnisse während einer Bankenkrise verhindert. Jetzt stellt sich dem besorgten Anleger aber die Frage wie der Sicherheitsmechanismus der Einlagensicherung funktioniert und welchen Schutz er den Anlegern bietet.

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